Die beiden Institutionen Agentur für Arbeit und Jobcenter verfügen über umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Netzwerke, die es im Haus des Jugendrechts ermöglichen sollen, delinquenten Jugendlichen und Heranwachsenden einen besseren Einstieg in Ausbildung oder Arbeitstätigkeit zu ermöglichen.