Illegale Graffiti

Sprühende Fantasie kann teuer werden!

Besprühte Hauswände, Straßenschilder oder Zugwaggons sind ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Meist werden diese so genannten Graffiti ohne einwilligung der eigentümer angebracht und sind somit illegal. Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen oft nicht im Klaren. In diesem Faltblatt informieren wir über die Motivation und Merkmale von Sprayern, die mit Graffiti verbundenen Straftaten und was Sie
tun können, um mögliche Straftaten Ihres Kindes zu verhindern.


Gewaltvideos auf Schülerhandys

Informationsblatt für Lehrkräfte und Eltern

Mit zunehmender Nutzung des Internets häufen sich Meldun- gen, wonach auf Internetseiten oder auf Handys von Kindern und Jugendlichen Videoaufzeichnungen realer Gewalt- und Tötungshandlungen zu finden sind. In aller Regel sind diese Filme nur wenige Sekunden lang. Dargestellt bzw. doku- mentiert werden darin oft Akte brutaler Körperverletzung und Tötung – von der Vergewaltigung bis hin zur grausamen Hinrichtung.

www.polizei-beratung.de


Jugendschutz – verständlich erklärt

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugend­ lichen nur in der Öffentlichkeit. Mit Öffentlichkeit sind Orte wie Gaststätten, Diskotheken oder Veranstaltungssäle gemeint. Besuchen kann diese Orte grundsätzlich jeder, der das möchte und Interesse etwa an einem Konzert hat. Der Besucherkreis ist damit nicht ein­ geschränkt, wie es zum Beispiel bei einer Vereinsveranstaltung für Mitglieder der Fall ist oder bei einer geschlossenen Veranstaltung, für die es eine Gästeliste gibt.

Bei größeren Veranstaltungen jedoch, wie zum Beispiel bei Partys ganzer Schuljahrgänge (Abiball) oder bei Festen eines größeren Ver­ eins, kann der Gastgeber aber realistischerweise kaum kontrollieren oder verhindern, dass auch nicht geladene Personen die Veranstal­ tung besuchen. In diesen Fällen sind solche Veranstaltungen als öffentlich anzusehen. Damit gilt auch hier das Jugendschutzgesetz.


Psychosoziale Prozessbegleitung in Rrheinland-Pfalz für Opferzeuginnen und Opferzeugen

Eine Broschüre des Ministeriums der Justiz

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter sind Personen, die Verletzten einer Straftat qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung anbieten. Sie erleichtern das Verständnis der Abläufe im Strafver- fahren und bieten Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung.

Psychosoziale Prozessbegleitung wird nur von beson- ders erfahrenen und speziell qualifizierten Personen durchgeführt. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet, müssen jedoch ihren ge- setzlichen Aussagepflichten – beispielsweise vor Gericht – nachkommen.


Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Broschüre des Ministeriums der Justiz

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist der Versuch, die negativen folgen einer Straftat zu verringern.

Täter oder Täterin und Opfer haben die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und deren Folgen sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung. Hierbei können auch Regelungen über zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz getroffen werden.

Der TOA kann eine Verfahrenseinstellung bzw. Straf- minderung bewirken.

Das geschieht durch eine unparteiische Vermittlung, die freiwillig und kostenlos ist.


Hilfe für Opfer von Gewalttaten – Soforthilfe bei psychischem Trauma

Eine Broschüre des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Opfer von Gewalttaten haben in vielen Fällen ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele erlitten. Die Praxis hat gezeigt, dass trotz der Akutintervention bei Gewalttaten durch Ersthelfer/-innen, Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorger/-innen und andere betreuende Personen dies nicht immer ausreicht, sondern sich oft unmittelbar eine fach- spezifische Weiterbetreuung der Gewaltopfer anschließen muss. Es kommt hinzu, dass die unmittelbare Zeit nach dem Trauma für die Betroffenen eine sehr schwierige Phase ist, bei der eine aktive Opferbetreuung notwendig ist.